Betriebsrat muss Handyverbot in der Firma zustimmen

München · Ein Arbeitgeber darf ohne Zustimmung des Betriebsrats die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit nicht pauschal verbieten. Das hat das Arbeitsgericht München entschieden (Az.: 9 BVGa 52/15).Ein Arbeitgeber hatte per E-Mail seinen Mitarbeitern mitgeteilt, dass ab sofort jegliche Nutzung von privaten Mobilfunkgeräten während der Arbeitszeit verboten sei.

Wer sein Handy benutzen wolle, müsse das vorher mit dem Vorgesetzten absprechen. Der Betriebsrat monierte, dass er in die Entscheidung nicht miteinbezogen worden war.

Die Richter gaben dem Betriebsrat Recht. Ein Arbeitgeber könne die private Handynutzung nicht untersagen, ohne den Betriebsrat miteinzubeziehen. Eine solche Maßnahme sei grundsätzlich mitbestimmungspflichtig, da sie das Verhalten der Mitarbeiter im Betrieb regele. Außerdem könnten Mitarbeiter ihre Pflichten durchaus erfüllen, auch wenn sie ab und zu einen Blick auf ihr Smartphone werfen.

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