Verbraucherschutz Tintenfischringe zuammengestückelt

Frankfurt · Verbraucherschützer kämpfen für klar gekennzeichnete Lebensmittel.

(dpa) Um eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln zu erreichen, haben die Verbraucherzentralen der Länder und der Bundesverband seit 2012 etwa 150 Verfahren gegen Hersteller geführt. Mit Unterlassungserklärungen und Klagen wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass Produkte ungeschönt und klar gekennzeichnet werden. Viele Unternehmen würden in ihren Produktbeschreibungen mit falschen Tatsachen den Kunden täuschen, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen. „Manche Hersteller sind sich für nichts zu schade, um an das Geld der Verbraucher zu kommen.“

So hatte sich ein Kunde über Tintenfischringe aus zusammengesetzten Fischstücken beschwert. Der Hersteller hat auf eine Unterlassungsforderung reagiert und sich verpflichtet, ab 2020 einen entsprechenden Hinweis deutlich auf der Packung anzubringen.

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