Immobilie umbauen Bequemer wohnen im Alter

Braunfels · Im Ruhestand wird die eigene Wohnung mehr und mehr zum Lebensmittelpunkt. Für Senioren ist es dann wichtig, dort selbstständig klarzukommen. Wer altersgerecht umbauen will, kann dafür finanzielle Förderung beantragen.

 Schon wenige Stufen können mit den zunehmenden körperlichen Beschwerden im Alter zum großen Hindernis werden. Der barrierefreie Umbau von Immobilien wird daher gefördert. Allerdings sind die Gelder begrenzt.

Schon wenige Stufen können mit den zunehmenden körperlichen Beschwerden im Alter zum großen Hindernis werden. Der barrierefreie Umbau von Immobilien wird daher gefördert. Allerdings sind die Gelder begrenzt.

Foto: dpa-tmn/Mascha Brichta

(dpa) Manchmal genügen schon kleinere Veränderungen, um Wohnungen altersgerecht zu gestalten. Eine Rampe vor der Haustür, ein Treppenlift, eine niedrige Duschwanne oder breitere Türöffnungen können den Wohnkomfort erheblich steigern. Wer als Hausbesitzer nicht schon vor dem Bau oder als Wohnungseigentümer vor dem Kauf entsprechend kalkuliert hat, muss möglicherweise mit einem Umbau nachbessern. Dafür gibt es allerdings Fördermittel. Es lohnt sich unbedingt, sich umfassend zu informieren.

„Wer umbauen will, sollte sich bei seiner Sozial- oder Krankenversicherung oder einer Beratungsstelle der AWO, Caritas oder des DRK Rat einholen“, empfiehlt Irmtraud Swoboda. Die Diplom-Ingenieurin leitet das Büro des Verbandes Privater Bauherren in Gießen und Wetzlar. Zudem plant sie gemeinsam mit ihrem Mann Bauten für Behinderte und Senioren.

Welche Förderungen gibt es für den altersgerechten Umbau?

Manche Hilfsmittel kann der Arzt verordnen. Die Krankenkasse bezahlt sie. „Ein Treppenlift wird regelmäßig über die Krankenkasse gefördert“, sagt Swoboda. Handelt es sich um einen Pflegefall, kann auch die Pflegekasse zuständig sein. Manchmal stellen Bundesländer oder Kommunen Fördermittel zur Verfügung. Ein wesentlicher Geldgeber ist die KfW-Förderbank. Sie gewährt im Rahmen ihres Programms „Altersgerecht umbauen“ zinsgünstige Darlehen. Sie gibt außerdem Zuschüsse für die Umbaumaßnahmen, finanziert aus Bundesmitteln.

Wer kann die KfW-Förderung beantragen?

Im Grunde jeder, denn die Förderung wird unabhängig vom Alter und der Einschränkung des Interessenten gewährt. Anträge stellen können Eigentümer, Käufer oder Vermieter eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Im Prinzip können auch Mieter die Förderung bekommen.

Laut Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen sollten gerade Vermieter angesichts der aktuell günstigen Zinsen ihre Immobilien durch einen altersgerechten Umbau aufwerten. „Wenn man Kapital angespart hat, kann man das für einen Umbau einsetzen und die Zuschüsse beantragen. So bekommt man einen Teil wieder zurück.“

Welche Umbaumaßnahmen werden gefördert?

Alle Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen oder den Schutz vor einem Einbruch verbessern. „Es soll sichergestellt werden, dass jemand, der nicht mehr so beweglich ist, sich sicher in seiner Wohnung oder seinem Haus bewegen kann“, erklärt Hartmut Schwarz. Das kann individuell sehr unterschiedlich sein.

Ein Rollstuhlfahrer hat andere Bedürfnisse als Menschen mit rheumatischen Erkrankungen oder Sehproblemen. Entsprechend individuell sollte geplant werden: Wofür will ich vorsorgen oder was brauche ich in meiner Situation?„Wenn schon Einschränkungen bestehen, sollte man auch seine Ärzte um Rat bitten. Ihre Prognose ist wichtig, um einen Umbau so umfassend durchzuführen, dass er auch für eine mögliche schwerwiegende Beeinträchtigung geeignet ist“, erläutert Irmtraud Swoboda.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Für Umbaumaßnahmen zu Einbruchschutz und Barrierefreiheit schießt die KfW in der Regel zehn Prozent der Investitionskosten zu. Der maximale Zuschuss liegt bei 5000 Euro. Man muss selbst mindestens 2000 Euro investieren, um einen Zuschuss beantragen zu können. Wer sein Haus oder seine Wohnung völlig barrierefrei umbaut, erfüllt damit den „Standard Altersgerechtes Haus“ der KfW-Bank. Dafür kann man bis zu 6250 Euro Zuschuss bekommen. Was dem „Standard Altersgerechtes Haus“ entspricht, ist laut Irmtraud Swoboda nicht exakt festgelegt. Damit sind auch individuelle Lösungen möglich. Die Umbaumaßnahmen sollten allerdings DIN-gerecht sein.

Welche Möglichkeiten haben Mieter?

Sie müssen sich mit ihrem Vermieter zuerst abstimmen, denn der muss den Umbaumaßnahmen zustimmen. Diese zahlt der Mieter in der Regel selbst, wofür er aber den KfW-Zuschuss beantragen an. Allerdings darf sich der Vermieter vom Mieter die Zusicherung einholen, beim Auszug eventuell die Rückbaumaßnahmen zu bezahlen.

„Wenn Sie als Mieter die Maßnahme komplett finanzieren und im Grunde den Rückbau auch abdecken müssen, dann bezahlen Sie doppelt“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. „Davor scheuen viele Mieter zurück.“ Dabei könne zum Beispiel der Einbau einer Duschkabine mit niedrigem Einstieg generell eine Wohnung aufwerten. Angesichts der Rechtslage rät er Mietern, mit dem Vermieter darüber zu sprechen, ob dieser auf die Zusicherung eines Rückbaus verzichtet.

Wie stellt man einen Antrag bei der KfW-Bank?

Zunächst muss man sich informieren, ob aktuell überhaupt Zuschüsse gewährt werden. Denn die KfW-Töpfe sind in der Regel schnell leer. In den vergangenen Jahren war das jeweils schon im Sommer der Fall. Man sollte also frühzeitig planen und sich auch bei Wohnberatungsstellen wie zum Beispiel der Caritas, der AWO oder dem DRK informieren.

„Man sollte schon am Jahresanfang die Sachen mit einem Experten durchgehen und die Förderung möglichst frühzeitig beantragen“, rät Hartmut Schwarz. Eine Antwort auf den Antrag gibt die KfW in der Regel recht zügig. Allerdings muss die formale Reihenfolge eingehalten werden. „Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit den baulichen Maßnahme begonnen wird“, betont Irmtraud Swoboda. Wird ein Zuschuss gewährt, muss man später die Rechnungen einreichen, damit er auch ausgezahlt wird.

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