Beitragssteigerung in Sicht

Berlin/Stuttgart · Wer privat krankenversichert ist, muss im kommenden Jahr möglicherweise tiefer in die Tasche greifen. Ab 2017 werden die Versicherungen ihre Beiträge vermutlich anheben. Versicherte sind gegen höhere Kosten aber nicht ganz machtlos.

 Viele private Krankenversicherer wollen ihre Beiträge anheben. Foto: Peter Kneffel/dpa

Viele private Krankenversicherer wollen ihre Beiträge anheben. Foto: Peter Kneffel/dpa

Foto: Peter Kneffel/dpa

Privat Krankenversicherte müssen auch im nächsten Jahr mit steigenden Beiträgen rechnen. Die Gründe: Steigenden Kosten und niedrige Zinsen. "Was am Kapitalmarkt nicht zu erwirtschaften ist, muss - so ist es gesetzlich vorgeschrieben - durch eine Erhöhung der Vorsorge ausgeglichen werden", sagt Volker Leienbach vom Verband privater Krankenversicherungen.

Doch was kann der Versicherte tun, wenn der Beitrag steigt? Eine Möglichkeit: die Kündigung des Vertrages. "Generell kann die private Krankheitskostenvollversicherung jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden", erklärt Cornelia Nowack von Stiftung Warentest . Im Falle einer Beitragserhöhung sogar innerhalb von zwei Monaten. Dennoch kommt eine Kündigung, selbst im Falle einer Beitragserhöhung, für die Betroffenen nur selten infrage.

Rückstellungen nicht gefährden

Der Grund liegt in den sogenannten Altersrückstellungen. Das sind Reserven, die in den ersten Vertragsjahren gebildet werden, um die höheren Krankheitskosten im Alter auszugleichen. Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft verliere der Versicherte die für den alten Tarif bereits angesammelte Alterungsrückstellung vollständig, wenn der Vertrag vor 2009 geschlossen wurde, warnt Nowack. Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2009 könne der Versicherte einen Teil des Ersparten mit in den neuen Vertrag nehmen.

Eine andere Möglichkeit ist der Tarifwechsel. "Nach Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherungsnehmer jederzeit einen Wechsel in andere Tarife mit sogenanntem gleichartigen Versicherungsschutz verlangen", erklärt Nowack. Innerhalb einer Gesellschaft bleiben ihm die Altersrückstellungen erhalten.

"Möchte man einen Wechsel, teilt man seinem Versicherer einfach mit, dass er alle infrage kommenden Tarife zusammenstellen soll", sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "In der Regel erreicht man eine Beitragsersparnis dadurch, dass man in einen Tarif mit geringeren Leistungen wechselt", sagt Nowack. Dazu zählt beispielsweise der Verzicht auf das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Wichtige Leistungen sollten aber beibehalten werden.

Neben geringen Leistungen ist auch eine höhere Selbstbeteiligung möglich. Ein Rechenbeispiel: "Erhöht man den Selbstbehalt von 500 auf 1500 Euro im Jahr, kann sich das auf die monatliche Rate deutlich auswirken", sagt Grieble. Beträgt die Ersparnis im Monat 100 Euro, komme man selbst im Falle der höchsten Zuzahlung im Jahr grundsätzlich günstiger weg, als mit dem geringen Selbstbehalt und der höheren monatlichen Rate.

Günstigster Tarif in der privaten Krankenversicherung ist mit rund 650 Euro der Basistarif. Der genaue Beitrag richte sich nach dem Leistungsumfang und dem Eintrittsalter des Antragstellers.

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