Aus dem Sozialgericht Erbe verprasst: Jobcenter muss nicht zahlen

Bremen · (dpa) Wer als Hartz-IV-Empfänger sein Erbe verprasst, darf danach die vom Jobcenter gezahlten Grundsicherungsleistungen nicht behalten. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Az.: L 13 AS 111/17). Denn in einem solchen Fall führe der Empfänger seine Hilfebedürftigkeit „in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft“ selbst herbei.

Im verhandelten Fall hatte ein Mann ein Erbe von fast 200 000 Euro innerhalb von zwei Jahren ausgegeben und danach Grundsicherung beantragt. Diese wurde zunächst auch gewährt, doch das Jobcenter forderte sie zurück.

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