Aus dem Sozialgericht Diebesjagd nicht unfallversichert

Darmstadt · (dpa) Einem Mann wurde während einer Dienstreise in Barcelona auf dem Weg zum Hotel nach einem offiziellem Abendtermin die Geldbörse gestohlen. Er verfolgte den Taschendieb. Dabei wurde der Mann von einem Dritten zu Fall gebracht und brach sich den Unterarm.

Das sei kein Arbeitsunfall, weshalb die Unfallversicherung nicht einspringen müsse, hat das Hessische Landessozialgericht wie schon die Vorinstanz entschieden (Az.: L 9 U 118/18).

Zwar seien Beschäftigte während einer Dienstreise auf dem Rückweg vom Tagungsort zum Hotel unfallversichert, erklärten die Richter. Das gelte aber nicht, wenn ein Versicherter auf diesem Weg einen Dieb verfolge, um seine Geldbörse zurückzubekommen. Hier liege auch kein „allgemeines Interesse an der Verfolgung eines Straftäters“ vor.

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