Gerichtsurteil Im Wald auf eigene Gefahr unterwegs
Köln · () Für Unfälle im Wald müssen Betroffene im Zweifel selbst aufkommen. Waldeigentümer haften nicht für waldtypische Gefahren, entschied das OLG Köln in einem Urteil (Az.: 1 U 12/19). Insbesondere Radfahrer müssten sich im Wald mit angemessenem Tempo bewegen.
14.07.2019
, 20:00 Uhr
Wer dort unterwegs ist, müsse mit plötzlich auftretenden Hindernissen rechnen und jederzeit sein Fahrrad anhalten können. Geklagt hatte ein Radfahrer, der sich bei einem Sturz schwer verletzt hatte.