Gerichtsurteil Im Wald auf eigene Gefahr unterwegs

Köln · () Für Unfälle im Wald müssen Betroffene im Zweifel selbst aufkommen. Waldeigentümer haften nicht für waldtypische Gefahren, entschied das OLG Köln in einem Urteil (Az.: 1 U 12/19). Insbesondere Radfahrer müssten sich im Wald mit angemessenem Tempo bewegen.

Wer dort unterwegs ist, müsse mit plötzlich auftretenden Hindernissen rechnen und jederzeit sein Fahrrad anhalten können. Geklagt hatte ein Radfahrer, der sich bei einem Sturz schwer verletzt hatte.

(dpa)
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