Verbrauchertipp Verbrauchsdatum dient Gesundheit

München · (dpa) Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, sind Lebensmittel meistens noch genießbar. Anders sieht es beim Verbrauchsdatum aus. Sei das überschritten, dürfe die Ware aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verzehrt werden, sagt die Verbraucherzentrale Bayern.

Verpflichtend ist ein Verbrauchsdatum für frisches Geflügelfleisch und für Vorzugsmilch. Häufig findet es sich auch bei Hackfleisch, Feinkostsalaten, geräuchertem Fisch und bereits geschnittenen Salaten. Auf der Packung steht „zu verbrauchen bis“ mit dem jeweiligen Stichtag. Dazu kommt eine Beschreibung, wie das Lebensmittel aufzubewahren ist.

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