Verbrauchertipp Bei Tarifwechsel neue Gesundheitsprüfung

Henstedt-Ulzburg · (dpa) Wer privat krankenversichert ist, hat das Recht, innerhalb seiner Versicherung in andere Tarife zu wechseln. Bisher erworbene Rechte und Altersrückstellungen könne der Versicherte normalerweise in den neuen Tarif mitnehmen, erklärt der Bund der Versicherten.

Wenn der Versicherte gerne mehr Leistungen hätte oder die Selbstbeteiligung reduzieren möchte, verlange der Versicherer in der Regel jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung.

Von einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft raten die Experten ab. Dabei gingen meist zumindest große Teile der Altersrückstellungen verloren. Wer wechseln möchte, sollte genau prüfen, ob es sich lohnt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort