Verbrauchertipp Oft Wartezeit bei Pflegezusatzversicherung

Heilbronn · (dpa) Beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sollten Verbraucher auf eine mögliche Wartezeit achten. Wer innerhalb dieser Zeitspanne pflegebedürftig wird, bekommt zunächst keine Leistungen aus der Police.

Geld fließe erst nach Ablauf der Wartezeit, informiert die Organisation Geld und Verbraucher. Ausnahme ist, wenn man durch einen Unfall zum Pflegefall wird. Manche Verträge hätten gar keine Wartezeit, bei anderen betrage sie zwischen ein und drei Jahren.

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