Bei Inkasso-Schreiben immer auch an Betrug denken

Leipzig · Verbraucher sollten Inkasso-Schreiben immer genau prüfen. Denn statt einer berechtigten Forderung kann es sich auch um einen Betrugsversuch handeln, warnte die Verbraucherzentrale Sachsen vor kurzem. Es seien Schreiben von vermeintlichen Rechtsanwälten im Umlauf, die unter der angegebenen Adresse nicht aufzufinden gewesen seien.

Die Schreiben enthielten auch keine Informationen, woraus sich die angebliche Forderungen ergaben.

Die Verbraucherzentrale rät, in einem ersten Schritt stets zu prüfen, ob überhaupt Beziehungen zu dem Gläubiger bestehen. Wer sich sicher ist, dass die Forderung keine Berechtigung hat, sollte sie schriftlich zurückweisen - am besten als Einschreiben, um es später nachweisen zu können. Das Unternehmen darf in diesem Fall nicht einfach Geld vom Konto abbuchen. Auch eine vom Verbraucher abgewiesene Inkasso-Forderung darf nicht in die Schufa eingetragen werden. Wurde sie das doch, hat man Anspruch auf eine Berichtigung.

Wer mit der mahnenden Firma tatsächlich einen Vertrag hat, sollte die Kontoauszüge und Bankunterlagen überprüfen, ob die Zahlung nicht schon beglichen wurde und ob auch keine Rückbuchung stattgefunden hat. Außerdem lohne es sich oftmals zu kontrollieren, ob der Zahlungsforderung rechtliche Gründe entgegenstehen: Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn sie verjährt ist oder wenn der Vertrag nicht erfüllt wurde.

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