Bei betreutem Wohnen haben auch Angehörige besondere Pflichten

Berlin · Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft kann für Menschen mit Demenz eine Alternative zum Heim sein. In der Regel leben sechs bis zwölf Personen in einer großen Wohnung zusammen.

Sie werden von einem ambulanten Pflegedienst betreut. An Angehörige stellt diese Wohnform aber einige Herausforderungen. Denn sie vertreten die Erkrankten und sind Mieter der Wohnung. Dazu müssen sie entweder bevollmächtigt sein oder vom Betreuungsgericht zum rechtlichen Betreuer bestellt werden. Darauf weist die Deutsche Alzheimer-Gesellschaft hin.

Neben der rechtlichen Vertretung kümmern sich die Angehörigen um gemeinsame Anschaffungen, Renovierungen und um die Absprachen mit dem Pflegedienst. Sind sie mit ihm nicht zufrieden, können sie den Vertrag kündigen und einen anderen Pflegedienst beauftragen.

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