Mietrecht Einbauten müssen bei Auszug beseitigt werden

Berlin · (dpa) Beim Auszug muss ein Mieter vorgenommene Veränderungen in der Wohnung beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, wenn der Vermieter das verlangt. Erledige der Mieter die Rückbauten nicht, könne der Vermieter zunächst eine Frist setzen und danach den Rückbau selbst in Auftrag geben.

Die Kosten hierfür könne er vom Mieter zurückverlangen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund. Die Rückbaupflicht bestehe selbst dann, wenn der Vermieter die Umbauten erlaubt hatte.

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