Bei Arbeitsverweigerung droht fristlose Kündigung

Mainz · Verweigern Mitarbeiter ihre Arbeit, kann der Arbeitgeber fristlos kündigen. Fällt der Rauswurf zeitlich mit einer Krankmeldung des Arbeitnehmers zusammen, muss sein Arbeitgeber allerdings nachweisen, dass die Erkrankung nicht Anlass für die Kündigung war.

Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa 694/14) musste entscheiden, ob ein Transportunternehmen einen seiner Fahrer zu Recht gekündigt hatte. Die Firma hatte ihren Bus gedrosselt, um dadurch Geschwindigkeitsüberschreitungen zu vermeiden und den Spritverbrauch zu senken.

Der Mitarbeiter schrieb daraufhin seinem Chef eine Kurznachricht. Er fragte, warum der Bus gedrosselt sei und teilte zugleich mit, dass er dieses Fahrzeug ab sofort stehen lasse. Tatsächlich stellte er den Bus am Lager ab und hinterlegte Papiere und Schlüssel. Am nächsten Tag sprach sein Arbeitgeber eine außerordentliche fristlose Kündigung aus. Allerding meldete sich der Fahrer am selben Tag für einen Monat krank.

Er forderte seinen Chef auf, ihm noch den Lohn für diesen Monat auszuzahlen. Letztlich scheiterte der Arbeitnehmer vor Gericht. Zwar bekam er in der ersten Instanz Recht, weil das Gericht davon ausging, seine Erkrankung sei der Anlass für die Kündigung gewesen. Damit habe er Anspruch auf die Fortzahlung seines Lohnes. Das sah das Landesarbeitsgericht jedoch anders. Nach seiner Überzeugung hatte der Arbeitgeber dem Fahrer aufgrund der Kurznachricht und der Arbeitsverweigerung gekündigt. Somit sei die Arbeitsunfähigkeit nicht der Grund gewesen.

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