Verbrauchertipp Befreiung von Rezeptgebühr

Frankfurt · (dpa) Patienten, die dauerhaft verschreibungspflichtige Arzneimittel nehmen müssen, können bei der Krankenkasse einen Antrag auf die Befreiung von der Rezeptgebühr stellen. Darauf weist die Landesapothekerkammer Hessen hin.

Bewilligt wird der Antrag in der Regel, wenn Patienten die sogenannte Belastungsgrenze erreichen. Pro Kalenderjahr liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Solange die Krankenkasse nicht zustimmt, muss der Patient die Zuzahlung noch leisten. Wird dem Antrag stattgegeben, kann die Kasse bereits geleistete Zuzahlungen erstatten.

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