Verbraucherschutz Bank darf Kreditvertrag nicht einseitig ändern

Bremen · (dpa) Eine Bank darf einen Kreditvertrag nicht einseitig ändern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bremen hin. Ein Geldinstitut wollte die Fälligkeit der Kreditraten ändern. Statt wie vereinbart am jeweils 1. eines Monats sollte das Geld schon am 30. des Vormonats eingezogen werden.

Die Bank erklärte das mit technischen Anpassungen. Für Betroffene kann diese auf den ersten Blick harmlose Änderung jedoch zu einem Problem werden. Nämlich dann, wenn am 30. eines Monats das Konto keine ausreichende Deckung aufweist. Bei einer Überziehung müssten Betroffene für die anfallenden Dispozinsen selbst aufkommen. Kunden sollten in ähnlichen Fällen der Änderung der Bedingungen widersprechen.

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