Finanztipp Pendler können Kosten für Bahncard oft absetzen

Berlin · (dpa) Die Ausgaben für eine Bahncard können unter Umständen steuerlich abgesetzt werden, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Ein vollständiger Abzug der Kosten einer Bahncard ist möglich, wenn sich dadurch die beruflichen Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Auswärtstätigkeiten insgesamt mindestens um den Preis der Bahncard verringern.

Diese Vergleichsrechnung ist hinsichtlich der Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht ganz einfach, da auch ein Vergleich mit dem Ansatz der Entfernungspauschale durchgeführt werden muss, der sich über den Zeitraum der Gültigkeitsdauer der Bahncard erstreckt.

Klappt der Vergleich, können die Ausgaben für eine Bahncard auch dann in voller Höhe für das ganze Jahr als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie erst im Dezember gekauft wurde, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden (Az.: 6 K 2192/07). Denn Werbungskosten werden steuerlich in dem Jahr abgesetzt, in dem sie bezahlt wurden.

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