Azubis brauchen für Urlaub in der Probezeit Erlaubnis des Chefs
Berlin · Wer gerade eine Ausbildung begonnen hat, sollte nicht schon in der Probezeit nach Urlaub fragen. Dennoch könnte ein Urlaubstag erforderlich sein, etwa weil es ein Familienfest gibt. Rechnerisch stehe Azubis nach dem ersten vollen Monat im Betrieb anteilig ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs zu, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
07.09.2015
, 00:00 Uhr
Innerhalb der ersten sechs Monate dürften sie ihn aber nur mit Genehmigung des Ausbilders in Anspruch nehmen. Bei wichtigen Gründen hätten viele Arbeitgeber Verständnis und gewährten einen Tag Urlaub.