Ausgetrickst beim Autokauf im Internet

München · Das Internet macht es möglich, Autos ganz bequem vom Wohnzimmersofa aus zu kaufen oder zu verkaufen. Doch auf den virtuellen Marktplätzen lauern auch Betrüger. Deren Absichten kann man allerdings oft leicht durchschauen, wenn man ein paar gängige Maschen kennt.

Das Internet ist auch ein Tummelplatz für Kriminelle, vor allem auf dem lukrativen Online-Automarkt. Oft gehen ihnen Internetnutzer aus einem Grund in die Falle. "Leider gilt zu oft das Prinzip: Gier frisst Hirn", erklärt Harald Schmidt , Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Neben naiven Schnäppchenjäger werden auch private Verkäufer, die unbedarft handeln, leichte Beute für Betrüger.

Wer jedoch die typischen Betrugsmaschen kennt, lässt sich nicht so schnell übers Ohr hauen. Führende Internet-Automärkte und der ADAC haben die "Initiative Sicherer Autokauf" gegründet, um Verbraucher zu informieren. Ulrich May, Jurist beim ADAC und Sprecher der Initiative, nennt die häufigsten Gaunereien beim Internet-Autohandel.

Beim Schadenersatz-Trick zum Beispiel wird der Autoverkäufer von einem Interessenten gebeten, persönliche und Fahrzeugdaten per E-Mail zu bestätigen. Dann bricht der Kontakt jedoch ab. Verkauft der Besitzer seinen Wagen anschließend anderweitig, tritt der Betrüger wieder an ihn heran und behauptet, dass die Mail eine Bestätigung zum Fahrzeugverkauf sei. Er pocht nun auf die Erfüllung des Vertrags und verlangt Schadenersatz.

Harald Schmidt warnt daher davor, unaufgefordert zugeschickte E-Mails potenzieller Kaufinteressenten zu beantworten. "Wenn man auf eine solche Mail antwortet, sollte man immer dazu schreiben, um was es geht und warum man die Mail schickt."

Der Kaufantrag-Trick wird ebenfalls häufig verwendet. Kriminelle täuschen dem Anbieter eines Fahrzeugs vor, sie bräuchten dringend ein Auto. Sie verlangen vom Anbieter, einen Kaufantrag per E-Mail zu bestätigen. In diesem Kaufangebot weicht allerdings ein Detail vom Inhalt des Inserats ab, dass der Verkäufer ins Internet gestellt hat. Das kann das Datum der Erstzulassung sein oder ein Ausstattungsmerkmal. Bestätigt der Verkäufer das Angebot, verlangt der Betrüger später eine massive Preisminderung und womöglich auch noch Schadenersatz. Dabei argumentiert er, der Verkäufer habe ihm ein älteres oder schlechter ausgestattetes Fahrzeug als zugesagt verkauft.

Beim Scheck-Trick bietet der Betrüger dem Autoverkäufer an, mit einem Scheck zu bezahlen, auf dem ein höherer Betrag steht als der Kaufpreis. Der Verkäufer soll den überschießenden Betrag über ein Bargeldtransferunternehmen oder via Auslandsüberweisung ausgleichen. Doch der Scheck ist gefälscht oder ungedeckt.

Beim Hehler-Trick werden gestohlene oder unterschlagene Fahrzeuge mit gefälschten Papieren verkauft. Dabei laufen die Vorbereitungen mit dem Händler übers Internet, die Übergabe des Fahrzeugs findet an ungewöhnlichen Orten und nur gegen Barzahlung statt. Die gefälschten Kfz-Papiere sind meist nur schwer zu erkennen. "Man sollte misstrauisch werden, wenn die Dokumente verwaschenen oder vergilbt und dadurch schlecht leserlich sind", erklärt Schmidt. "Auch bei unterschiedlichen Schrifttypen und -farben ist Vorsicht geboten."

Beim Transportfirma-Trick werden hochwertige Autos, die angeblich mit deutscher Zulassung im Ausland stehen, weit unter dem regulären Marktpreis angeboten. Die Betrüger schlagen Interessenten vor, das Geschäft über ein vermeintlich seriöses Transportunternehmen abzuwickeln. Der Kaufpreis soll ganz oder zum großen Teil über ein Bargeldtransferunternehmen bezahlt werden. Ist das Geld überwiesen, bricht der Kontakt ab. "Man sollte auf einer persönlichen Fahrzeugübergabe mit Unterzeichnung eines Kaufvertrags und anschließender Barzahlung bestehen", empfiehlt Schmidt.

Beim Strohmann-Trick bietet ein professioneller Händler einen Gebrauchtwagen an. Bei den Verhandlungen erfährt der Interessent, dass der Händler das Fahrzeug im Auftrag eines privaten Kunden veräußert und nur als Vermittler auftritt. So schließt der Händler die gesetzliche Sachmängelhaftung aus, zu der er beim regulären Verkauf verpflichtet ist. Dazu meint Harald Schmidt : "Auf Online-Marktplätzen bedarf es eigentlich keiner zusätzlichen Vermittlungsfirma."

Große Internet-Marktplätze wie Autoscout24.de oder Mobile.de sind nach eigenen Angaben darum bemüht, Fahrzeugkäufern und -verkäufern ein sicheres Forum zu bieten. Sie setzen auf Filtersoftware, die verdächtige Inserate blockt, und auf ein Sicherheitsteam, das verdächtige Inserate prüft.

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