Steuertipp Ausgaben für Medizin steuerlich absetzbar

Berlin · (dpa) Auch Rentner können einige Kosten steuerlich absetzen. Einen nicht unerheblichen Posten bilden oft Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden können. Zu den Krankheitskosten zählen insbesondere die Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, Behandlungen wie zum Beispiel Physiotherapie sowie Krankenhausaufenthalte.

Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt, genau aufzulisten, wann man welchen Arzt oder welche Behandlung besucht hat und welche Entfernung zurückgelegt wurde.

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