Krankenversicherung Krankenversichert über den Partner

Rostock · (dpa) Menschen, deren eigenes Einkommen im Jahr 2019 bei nicht mehr als 445 Euro pro Monat oder bei einem Minijob bei nicht mehr als 450 Euro monatlich liegt, können über ihren Partner kostenfrei krankenversichert werden.

Als Verdienst zählen Bruttoentgelte aus einer Beschäftigung, Gewinne aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen sowie Renten.

Der Partner müsse jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, meldet die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Außerdem können Menschen ab 55 Jahren eine Familienversicherung erhalten. Diese Form der gesetzlichen Krankenversicherung für Ehepartner und Kinder ist kostenfrei. Ausgenommen von der Familienversicherung sind hauptberuflich Selbstständige und Beamte. Bei Privatversicherungen ist eine kostenlose Mitaufnahme nicht möglich.

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