Finanztipp Auch Sachspenden sind absetzbar

Neustadt/Weinstraße · (dpa) Der Fiskus erkennt auch Sachspenden als Sonderausgabe an, zum Beispiel Kleider für Bedürftige oder Bücher für die Bibliothek. Allerdings muss der Spender den Wert der Sachen angeben. Ist der Gegenstand neu, ergibt sich der Wert aus der Rechnung.

Bei gebrauchten Dingen muss der Marktwert geschätzt werden. Dafür können Spender zum Beispiel Preise ähnlicher Artikel in Kleinanzeigen vergleichen. Zudem braucht der Spender eine Zuwendungsbestätigung mit genauer Bezeichnung des Gegenstandes, Alter, Zustand und ursprünglichem Preis.

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