Auch Rentner können ihre Steuerlast senken

Berlin · Auch viele Rentner müssen eine Steuererklärung machen. Das heißt zwar nicht, dass sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Doch es lohnt sich in vielen Fällen, sich darüber zu informieren, wie man Steuern sparen kann.

 Rentner müssen nur einen Teil ihres Einkommens versteuern. Dieser wird aber immer größer. Foto: Fotolia

Rentner müssen nur einen Teil ihres Einkommens versteuern. Dieser wird aber immer größer. Foto: Fotolia

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Auch Rentner haben keine Ruhe vor dem Finanzamt. Zwar müssen die Renten noch nicht vollständig versteuert werden. Aber auch jetzt lohnt es sich schon, genau zu überlegen, an welchen Punkten Steuern gespart werden können. Doch selbst wenn ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, heißt das nicht zwangsläufig, dass er auch Steuern zahlen muss.

Wann muss ein Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Rentner müssen genau wie Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mit ihren Einkünften über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. 2015 lag der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 8472 Euro, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag: 16 944 Euro.

Wie hoch die Einkünfte monatlich sein dürfen, um nicht steuerpflichtig zu sein, lasse sich schwer abschätzen, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin : "Das kommt immer auf den Einzelfall an."

Wie viel Prozent ihres Einkommens müssen Rentner versteuern?

Zurzeit ist noch nicht die gesamte Rente einkommenssteuerpflichtig. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Einkünfte versteuern. Seitdem steigt der Anteil für Neurentner jedes Jahr. Arbeitnehmer, die 2015 in Rente gegangen sind, müssen schon 70 Prozent ihrer Einnahmen versteuern. "Der Teil, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt", erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße. "Er richtet sich übrigens nur nach dem Renteneintritt und bleibt somit auch in den Folgejahren unverändert." Neben der Einkommenssteuer falle auch der Solidaritätszuschlag an, informiert Nöll. "Und wenn ich in der Kirche bin, muss ich auch Kirchensteuer zahlen."

Rentner , die mindestens 64 Jahre alt sind, können einen Altersentlastungsbetrag (siehe Kasten "Hintergrund") geltend machen. "Wie hoch der Altersentlastungsbetrag für sie ausfällt, hängt von ihrem Geburtsjahr ab", sagt Georgiadis. Der Höchstbetrag liegt bei rund 1900 Euro pro Jahr.

Was zählt zu den Einkünften?

Zunächst gehört die gesetzliche Rente dazu. "Mit Einkünften sind aber alle Einnahmen gemeint", erklärt Christina Georgiadis, "also auch Mieteinnahmen oder Bezüge aus einer Betriebsrente." Ebenso würden Kapitalerträge, beispielsweise aus Aktiendepots, oder Einkünfte aus Nebenjobs angerechnet, ergänzt Daniela Ebert vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin . Auch private Rentenbezüge zählen zum Einkommen.

Welche Kosten können Rentner steuerlich absetzen?

Genau wie andere Steuerzahler können Rentner eine Reihe außergewöhnlicher Belastungen geltend machen. "Zu außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Krankheitskosten", sagt Erich Nöll. Zuzahlungen zu Behandlungen und Medikamenten seien dabei ein Aspekt. Wer sichergehen will, dass das Finanzamt die Kosten auf jeden Fall anerkennt, solle sich alles vom Arzt verschreiben lassen. "Damit man nachweisen kann, dass das Medikament wirklich nötig war."

Christina Georgiadis nennt auch Aufwendungen für eine Augenoperation, die eine Fehlsichtigkeit korrigiert, als Beispiel für mögliche außergewöhnliche Belastungen. Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Kosten einen Betrag als zumutbare Belastung ab. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist individuell und richtet sich unter anderem nach der Höhe des Einkommens und dem Familienstand.

Welche Sonderausgaben können Rentner geltend machen?

"Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können natürlich auch Rentner geltend machen", sagt Ebert. Auch Beiträge zu anderen Versicherungen, wie einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung, zählten dazu, ergänzt Georgiadis, ebenso wie Spenden und Schulgeld sowie Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten.

"Für Sonderausgaben gilt ein Pauschbetrag von 36 Euro für Alleinstehende, für Ehepartner ist er doppelt so hoch", sagt Nöll. Das Finanzamt ziehe diesen Pauschbetrag jedem Steuerzahler automatisch vom Jahreseinkommen ab, wenn er seine Steuererklärung abgibt.

Können Rentner Werbungskosten geltend machen?

Ja, auch Ruheständler können Werbungskosten geltend machen, etwa für Steuerberatung, Gewerkschaftsbeiträge oder auch Rechtsberatungskosten zum Beispiel bei der Beantragung der Rente. Das Finanzamt ziehe automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro ab, sagt Georgiadis. Wer höhere Kosten erwartet, müsse sämtliche Quittungen sammeln und auf Verlangen vorlegen.

Zum Thema:

HintergrundDen Altersentlastungsbetrag für Rentner hat der Gesetzgeber eingeführt, um eine gerechte Besteuerung im Alter zu gewährleisten. Es handelt sich um einen Steuerfreibetrag, der bei der Berechnung der Einkommenssteuer abgezogen wird. Er wird gewährt, wenn man vor Beginn des Kalenderjahres, für das die Einkommenssteuer ermittelt wird, das 64. Lebensjahr vollendet hat. Ziel ist es, Arbeitnehmereinkünfte im Alter gerechter zu besteuern und Ungleichheiten gegenüber Leibrenten oder Beamtenpensionen abzubauen. Letztere werden durch den Versorgungsfreibetrag begünstigt. Die Leibrente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Zum Beispiel erhalten Hausbesitzer beim Verkauf auf Rentenbasis einen monatlichen Teilbetrag des Kaufpreises. red

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