Bundesgerichtshof Mieter im Erdgeschoss muss für Aufzug zahlen

Karlsruhe · (dpa) Hauseigentümer dürfen Mieter an den Betriebskosten für einen Fahrstuhl beteiligen, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Auch wer im Erdgeschoss wohnt, kann dazu verpflichtet werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: VIII ZR 103/06). Die Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten benachteilige diesen nicht unangemessen, erklärten die Richter.

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