Alle Ratgeber-Artikel vom 14. Juli 2019
Anspruch auf Zusatzleistungen wird oft vergessen

Plus vom ArbeitgeberAnspruch auf Zusatzleistungen wird oft vergessen

() Arbeitnehmer verschenken oft Geld, ohne es zu wissen: Viele Beschäftigte haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Das Geld zahlt ihnen der Arbeitgeber. Die genaue Höhe ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, erklärt die Stiftung Warentest.

Naturschützer beobachten Engagement für Insekten

NaturschutzNaturschützer beobachten Engagement für Insekten

() Immer mehr Stadtbewohner, Landwirte und Schulen wollen sich nach Einschätzung des BUND Rheinland-Pfalz für die Lebenswelt von Insekten und Vögeln engagieren. Viele wüssten aber nicht, was zu tun ist, sagte Jutta Schreiner vom Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Rheinland-Pfalz. „Sie rupfen dann den Löwenzahn raus, pflanzen stattdessen Tulpen und meinen, sie hätten etwas Gutes getan.“ Statt für ihre Region typische Pflanzen kauften viele in torfhaltiger Erde mit Pflanzenschutzmitteln zu früh hochgezogene bunte Blühmischungen im Topf. „Das ist oft ein Giftcocktail für Bienen im ersten Jahr“, sagte BUND-Projektkoordinatorin Schreiner.

Der verbliebene Partner ist nicht automatisch Alleinerbe
Der verbliebene Partner ist nicht automatisch Alleinerbe

Kompliziertes ErbrechtDer verbliebene Partner ist nicht automatisch Alleinerbe

Auch kinderlose Paare sollten frühzeitig an ein Testament denken. Existiert keines, greift die gesetzliche Erbfolge, die auch nahe Verwandte einschließt.

Häufig Ärger um Pflichtteil am Erbe
Häufig Ärger um Pflichtteil am Erbe

ErbrechtHäufig Ärger um Pflichtteil am Erbe

Beim Tod eines nahen Angehörigen können Familienmitglieder einen Pflichtteil am Erbe einfordern. Allerdings sind längst nicht alle dazu berechtigt. Fachanwälte zeigen die verschiedenen Möglichkeiten auf.

Preiswerte Alternativen zum Dispokredit

Teure Zinsen vermeidenPreiswerte Alternativen zum Dispokredit

Steht das Girokonto im Minus, ist ein Dispokredit finanziell nicht unbedingt die günstigste Variante.

Im Wald auf eigene Gefahr unterwegs

GerichtsurteilIm Wald auf eigene Gefahr unterwegs

() Für Unfälle im Wald müssen Betroffene im Zweifel selbst aufkommen. Waldeigentümer haften nicht für waldtypische Gefahren, entschied das OLG Köln in einem Urteil (Az.: 1 U 12/19). Insbesondere Radfahrer müssten sich im Wald mit angemessenem Tempo bewegen.