VerbrauchertippVorsorgevollmacht frühzeitig erteilen
(dpa) Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Verbraucher eine Person, sie rechtlich zu vertreten, beispielsweise bei Bank- und Behördenangelegenheiten. Könne jemand seinen Willen nicht mehr ausdrücken, entscheide ohne Vorsorgevollmacht ein Betreuer oder ein Gericht und nicht die eigene Familie, informiert die Verbraucherzentrale Thüringen.