VerbrauchertippBei Tarifwechsel neue Gesundheitsprüfung
(dpa) Wer privat krankenversichert ist, hat das Recht, innerhalb seiner Versicherung in andere Tarife zu wechseln. Bisher erworbene Rechte und Altersrückstellungen könne der Versicherte normalerweise in den neuen Tarif mitnehmen, erklärt der Bund der Versicherten.