VerbrauchertippNachbar muss kurzes Hundegebell dulden
Berlin (dpa) Gegen eine artgerechte Hundehaltung in ihrer Nachbarschaft können die Eigentümer und Bewohner von Immobilien nichts unternehmen. Das heiße auch, dass Nachbarn mit gelegentlichem Hundegebell leben müssten, meldet der Verband Deutscher