Mehr Zahlarten für Stromrechnung
(epd) Stromanbieter müssen ihren Kunden verschiedene Zahlungsweisen ermöglichen. Es sei nicht zulässig, wenn sie für einzelne Tarife lediglich eine Zahlung per Lastschrift akzeptierten, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az.: 6 U 146/16). Dadurch würden Kunden, die kein Bankkonto hätten, unangemessen benachteiligt.