Krankenkasse zahlt Haushaltshilfe nur auf Antrag
Wer sich wegen einer Krankheit nicht um Haus und Familie kümmern kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Gezahlt wird diese von der Krankenkasse, erklärt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.