Arbeitszimmer in eigener Wohnung kann steuerlich abgesetzt werden

Berlin · Eigentümer einer Wohnung können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgaben für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Absetzbar sind grundsätzlich bis zu 1250 Euro pro Jahr, wenn für bestimmte berufliche Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.Bei selbst genutzten Eigentumswohnungen errechnen sich die Kosten für das Arbeitszimmer anteilig aus den Kosten für die Wohnung insgesamt.

Zu den Gesamtkosten zählen die jährlichen Bewirtschaftungskosten und die Schuldzinsen . Ein Beispiel: Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung entfallen auf das Arbeitszimmer zehn Quadratmeter. Insgesamt fallen an Betriebs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten jährlich 4800 Euro an, zudem 8000 Euro Schuldzinsen für den Kredit in Höhe von 200 000 Euro bei einem Zinssatz von vier Prozent. Insgesamt ergibt das eine Summe von 12 800 Euro jährlich. Zehn Prozent davon ergeben 1280 Euro. Davon sind aber nur 1250 Euro abzugsfähig. Weitere Informationen liefert das "Handbuch Eigentumswohnung" der Stiftung Warentest .

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