Arbeitsmaterial lässt sich beim Finanzamt geltend machen

Berlin · Ob Werkzeuge, Druckerpapier oder Berufskleidung - Kosten für Arbeitsmittel mindern die Steuerlast. Steuerzahler können solche Ausgaben beim Finanzamt als Werbekosten geltend machen, erklärt das Ratgeberbuch "Der Steuerversteher" der Stiftung Warentest . Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich im Paragraph des Einkommensteuergesetzes.Wichtig sei, dass die Arbeitsmittel hauptsächlich beruflich verwendet werden.

Werden sie zu mehr als zehn Prozent privat mitgenutzt, sind die Ausgaben grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar, heißt es in dem Ratgeber. In einigen Fällen, wie bei Computern oder Telefonen, ist allerdings eine sogenannte Mischnutzung erlaubt. Das Finanzamt erkenne dabei in der Regel einen privaten Gebrauch von bis zu 50 Prozent an.

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