Arbeitsrecht Arbeitgeber muss Beweise liefern

Düsseldorf · (dpa) Zweifelt der Arbeitgeber daran, dass ein Beschäftigter trotzt eines ärztlichen Attests arbeitsunfähig ist, muss er Beweise liefern. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds hin.

Der Arbeitgeber muss Argumente vorbringen, um die Glaubwürdigkeit der Krankschreibung zu erschüttern. Das kann zum Beispiel die Vorgeschichte der Arbeitsunfähigkeit sein, etwa dann, wenn der Arbeitnehmer auffällig oft vor oder nach dem Wochenende krankgeschrieben war. Hat der Arbeitnehmer im Streit gedroht: „Dann bin ich morgen krank!“, ist das auch ein Anlass, an der Krankschreibung zu zweifeln. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer während der Krankschreibung an Sportveranstaltungen teilnimmt.

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