Anspruch auf Girokonto

Hamburg · Wer kein Girokonto hat, kann in vielen Bereichen nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Das soll sich ändern, denn bald hat jeder Bürger ein Recht auf ein Girokonto. Wer dennoch keines bekommt, kann sich beschweren und sein Recht einfordern.

 Jeder hat ein Recht auf ein Girokonto. Foto: Kleinschmidt/dpa

Jeder hat ein Recht auf ein Girokonto. Foto: Kleinschmidt/dpa

Foto: Kleinschmidt/dpa

Seit dem 19. Juni haben alle Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Sollte es bei der Kontoeröffnung Probleme geben, können Verbraucher sich beschweren und notfalls ihr Recht auch einklagen, sagt Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg . Denn mit dem Zahlungskontengesetz wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt. "Damit gibt es ein einklagbares Recht, und Kreditinstitute können Kunden in der Regel nicht mehr ablehnen", sagt Christiansen.

Aus ihrer Sicht sei dies ein Meilenstein. Denn nun können auch Personen ohne Wohnsitz und Asylsuchende mit einer Duldung einen Antrag auf ein Basiskonto stellen und so besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wird das Girokonto dennoch verweigert, gibt es für Betroffene mehrere Beschwerdestellen. Beispielsweise ein sogenannter Ombudsmann. Verbraucher können sich bei Meinungsverschiedenheiten an die entsprechende Schlichtungsstelle wenden, je nach Kreditinstitut sind unterschiedliche Schlichter zuständig. Ombudsmänner vermitteln und geben unter Umständen einen Schiedsspruch ab.

Eine weitere Anlaufstelle ist die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen, BaFin. Sie kontrolliert die Kreditinstitute sowie die Umsetzung der Richtlinie. Bürger können sich dort beschweren und ein Verwaltungsverfahren beantragen. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg sammelt derzeit Fälle, bei denen Anträge auf eine Kontoeröffnung abgelehnt wurden.

Wenn dies alles nichts hilft, bleibt immer noch der Gang zum Fachanwalt. Wer seinen Rechtsanspruch durchsetzen will, muss sich an einen Anwalt wenden und im schlimmsten Fall Sparkassen und Banken verklagen. "Dann fallen aber meist Kosten an, und es kann ein langjähriges Verfahren folgen", warnt Christiansen. Deshalb sollten Bürger sich diesen Schritt gut überlegen. Vielleicht ist er ja auch gar nicht nötig. Denn Aussagen der Kreditwirtschaft zufolge, werden die Banken das Gesetz befolgen. Und auch die Sparkassen geben an, ihrer Selbstverpflichtung von 2012 weiterhin nachzukommen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort