Anlageberater muss für Fehler haften

Oldenburg · Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat entschieden, dass ein Anlageberater wegen fehlerhafter Beratung Schadenersatz leisten muss. Das gilt speziell dann, wenn dem Anleger, der etwas für die Altersvorsorge tun will, ein Geldeinsatz mit dem Risiko des Totalverlustes empfohlen wurde (Az.

: 8 U 66/13).

Im konkreten Fall wollte der Kläger nach Angaben des Rechtsportals Juris im Jahr 1995 Geld anlegen. Deshalb wandte er sich an einen Anlageberater, der ihm zur Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer Vermögensanlagen GmbH riet. Das machte den Anleger zum Mitunternehmer. Er verlor durch die Insolvenz der Vermögens-Gesellschaft sein eingezahltes Kapital, was er zurückforderte.

Das Gericht verurteilte den Berater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als 13 000 Euro. Begründung: Anlagenberater seien dazu verpflichtet, ihre Kunden nach deren Vorstellungen zu beraten. Das sei nicht der Fall gewesen. Der Anleger habe keinen Totalverlust riskieren wollen. Solchen Anlegern dürften keine mit einem derartigen Risiko behafteten Kapitalanlagen empfohlen werden.

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