Anhänger darf 14 Tage an einer Stelle stehen

München · Abgekoppelte Anhänger dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nur zwei Wochen auf derselben Stelle geparkt werden. "Mit dieser Regelung soll dem Überwintern von Wohnwagen auf raren Parkplätzen in Ballungsgebieten entgegengewirkt werden", erklärt Johannes Boos vom ADAC .Bei einem Verstoß wird der Anhänger im schlimmsten Fall abgeschleppt.

Außerdem droht dem Halter ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. Dagegen hilft ein einfacher Trick. "Es genügt, mit dem Anhänger um den Block zu fahren", sagt Boos.

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