Altersteilzeit will geplant sein

Berlin · Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich vorher am besten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Erst danach sollten Arbeitnehmer die Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Endet sie, ist auch das Beschäftigungsverhältnis automatisch beendet, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. "Stellt sich dann heraus, dass der Arbeitnehmer noch keinen Anspruch auf Altersrente hat, hat er natürlich Schwierigkeiten", betont der Experte.

Altersteilzeit kommt für Mitarbeiter infrage, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Vereinbarung kann die wöchentliche Arbeitszeit halbiert werden. Der Arbeitgeber stockt jedoch das Arbeitsentgelt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.

Grundlage für die Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer, erläutert Dominik Ehrentraut vom Bundesarbeitsministerium. Die genauen Regelungen werden von Unternehmen oder Gewerkschaften festgelegt.

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