Verbrauchertipp Ab Pflegegrad vier Taxifahrt ohne Antrag
Düsseldorf · (dpa) Pflegebedürftige mit Grad vier oder fünf brauchen keine Genehmigung ihrer Krankenkasse mehr, um mit dem Taxi zum Arzt zu fahren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Bisher wurden die Kosten nur auf Antrag und vorheriger Zusage übernommen.
20.01.2019
, 20:05 Uhr
Die neue Regelung gilt auch bei außergewöhnlichen Gehbehinderungen, Blindheit sowie für Betroffene mit Pflegegrad drei, wenn ihre Mobilität dauerhaft eingeschränkt ist.