Verbrauchertipp Ab Pflegegrad vier Taxifahrt ohne Antrag

Düsseldorf · (dpa) Pflegebedürftige mit Grad vier oder fünf brauchen keine Genehmigung ihrer Krankenkasse mehr, um mit dem Taxi zum Arzt zu fahren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Bisher wurden die Kosten nur auf Antrag und vorheriger Zusage übernommen.

Die neue Regelung gilt auch bei außergewöhnlichen Gehbehinderungen, Blindheit sowie für Betroffene mit Pflegegrad drei, wenn ihre Mobilität dauerhaft eingeschränkt ist.

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