Tierschutz Ab März darf man keine Sträucher entfernen

Bad Honnef · (dpa) Im Frühling und Sommer nisten viele Vögel in Sträuchern und Bäumen. Daher dürfe man zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Sträucher entfernen oder radikal kürzen und keine Bäume fällen, erklärt der Bundesverband Garten- und Landschaftsbau.

Das Roden und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilf in Siedlungen und in der freien Landschaft sind verboten.

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