Verbraucherschutz 7,50 Euro Gebühr für Bareinzahlung zu hoch

Karlsruhe · (dpa) Eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro für die Bareinzahlung von Münzgeld bei einer Bank ist zu hoch. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden (Az.: 17 U 147/17).

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank findet sich eine „Münzgeldklausel“, derzufolge bei der Bareinzahlung von Münzen eine Gebühr von 7,50 Euro erhoben wird. Dieses Entgelt sei zu hoch, erklärte das Gericht. Wolle ein Kunde sein Konto, das im Minus ist, mit der Einzahlung von Bargeld ausgleichen, entstünden ihm durch die Gebühr unangemessen hohe Kosten. Die Bank hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

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