Verbrauchertipp Steuerfreier Zuschuss für Betriebsausflug Berlin (dpa) Für einen Betriebsausflug können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zahlen. Bis zu einem Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer bleibe dieser Zuschuss lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, informiert die Bundessteuerberaterkammer. Ist die Zuwendung höher, muss der über 110 Euro hinausgehende Betrag versteuert werden. Die Kosten oberhalb von 110 Euro pro Teilnehmer können allerdings lohnsteuerlich pauschal mit 25 Prozent versteuert werden, so dass sie im Regelfall auch sozialversicherungsfrei bleiben. Die Gesamtkosten werden auf alle Teilnehmer aufgeteilt.

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