Regionaler Leitartikel Windkraft im Saar-Wald schadet nicht der Natur, sondern schützt sie

Meinung · Seit 2017 ist die Errichtung von Windrädern im alten Staatswald praktisch unmöglich. Der Ausbau erneuerbarer Energien brach danach massiv ein. Jetzt soll die Änderung des Landeswaldgesetzes zurück genommen werden – und das wurde auch allerhöchste Zeit, findet unsere Autorin.

Landeswaldgesetz: Windräder schützen die Natur
Foto: dpa/Patrick Seeger

Im Jahr 2017 verbot die damals regierende Groko durch eine Änderung des Landeswaldgesetzes faktisch die Errichtung von Windrädern im sogenannten „historisch alten Wald“. Der Begriff klingt nach schützenswerter Ursprünglichkeit, geradezu märchenhaft – in Wahrheit sind damit lediglich Gebiete gemeint, wo alten Karten zufolge bereits 1817 Wald gestanden hat. Darunter fallen alte Laubwälder ebenso wie Fichten-Monokulturen, die in den letzten 200 Jahren regelmäßig abgeholzt und wieder aufgeforstet werden. Über den ökologischen Wert sagt die Formulierung nichts aus, kritisierte damals schon der BUND.