Zahlungsrichtlinie PSD2 Ab Samstag gehören TAN-Listen zum Altpapier

Frankfurt · Keine TAN-Listen auf Papier mehr – das ist für deutsche Bankkunden die wichtigste Änderung, die die europäische Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 (Payment Service Directive) mit sich bringt. Diese EU-Richtlinie tritt am 14. September in Kraft.

Beim Online-Banking am heimischen Computer konnten Kunden noch bis vor Kurzem die Transaktionsnummer (TAN) von einer vorgedruckten Liste ablesen und eingeben. Mit der neuen Richtlinie wird dieses Verfahren abgeschafft, da es als zu unsicher eingestuft wird.

Um im Internet zu bezahlen, muss ein Kunde mit einem zusätzlichen Sicherheitsverfahren bestätigen, dass das Konto ihm gehört. Neben Konto- und Geheimnummer (PIN) ist dazu ein weiterer Zahlencode nötig. Dieser wird eigens erstellt und ist meist nur für wenige Minuten gültig. Der Kunde erhält den Code per SMS auf seinem Handy. Nutzer können sich auch mit einem biometrischen Merkmal wie dem Fingerabdruck ausweisen. Ebenso muss auch die TAN für jede Online-Überweisung eigens erstellt werden. Statt die Nummer per SMS zu erhalten, können Kunden auch einen TAN-Generator verwenden. Das kleine Gerät erzeugt den Zahlencode im Zusammenspiel mit der Bankkarte.

Die neuen Richtlinien zwingen Banken außerdem dazu, Drittanbietern den Zugriff auf Kontodaten zu erlauben – sofern der Bankkunde dem zustimmt. So gibt es Firmen, die Tagesgeldzinsen verschiedener Banken vergleichen und den Geldtransfer dorthin anbieten. Andere helfen Verbrauchern beim Sparen, indem sie automatisch kleine Beträge zur Seite legen.

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