Abzock-Warnung „Yourfone24.de“ ist ein Fakeshop

Maintal/Berlin · Der Mobilfunk-Provider Drillisch warnt vor dem vermeintlichen Handyshop „www.yourfone24.de“. Im Impressum und an anderen Stellen der Seite werde der Name der Drillisch Online GmbH als angebliche Seitenbetreiberin missbraucht.

„Yourfone24.de“ ist ein Fakeshop
Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

Man prüfe rechtliche Schritte gegen den tatsächlichen Betreiber.

Die Seite wirke in weiten Teilen wie eine Kopie der Drillisch-Seite „www.yourfone.de“ und sei offensichtlich in betrügerischer Absicht erstellt worden, so Drillisch weiter. Man sei aber weder Betreiber der Webseite oder des dazugehörigen Onlineshops, noch sei Yourfone24 eine Drillisch-Marke. Drillisch distanziert sich ausdrücklich von „www.yourfone24.de“ sowie von den Inhalten auf der Seite.

Die Seite weist zahllose Merkmale auf, die für einen Fakeshop sprechen. Es gibt Ungereimtheiten bei einer eigentlich bekannten Webadresse, das Impressum ist gefälscht und es sind nur Vorkasse-Zahlarten wie etwa eine Überweisung möglich.

Sichere Bezahlarten wie Lastschrift oder Bezahldienste sind angeblich aus technischen Gründen gerade nicht verfügbar. Wer in einem Fakeshop die Daten seiner Kreditkarte angibt, muss damit rechnen, dass diese an anderer Stelle missbraucht werden.

Von der Seitengestaltung sollten sich Verbraucher auch nicht blenden lassen: Die ist nämlich bei vielen Fakeshops durchaus oder zumindest annähernd professionell. Und auch eine verschlüsselte Verbindung (https) sagt nichts darüber aus, ob der Seitenbetreiber in betrügerischer Absicht handelt oder nicht.

Von Siegeln sollte man sich ebenso wenig täuschen lassen: Die auf besagter Seite angezeigten Gütesiegel sind zwar insofern echt, als dass sie zu Zertifikaten des Siegel-Anbieters führen. Die sind in diesem Fall aber für die Drillisch-Seite „www.yourfone.de“ ausgestellt und auf der Fakeshop-Seite unrechtmäßig eingebunden worden.

Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wenige Stunden nach einer Online-Bestellung sei dies meist noch möglich.

Alle Belege sollten möglichst gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails, ein Screenshot des Angebots und des Impressums - falls vorhanden - sowie Bankverbindung und verwendete E-Mail-Adresse der Täter sowie die Internetadresse des Shops. Mit diesen Unterlagen kann man Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder online bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes stellen - selbst wenn die Bestellung länger zurückliegt.

(dpa)
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