Eine fiese Masche hat Saison Abzocke mit falschen Online-Läden

Saarbrücken · Pünktlich zur Weihnachtszeit sprießen gefälschte Shops im Internet wie Pilze aus dem Boden. Doch Nutzer können sich schützen.

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Foto: SZ

Der Online-Handel boomt, das ist nichts Neues. Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom haben 96 Prozent aller Internetnutzer ab 14 Jahren schon online eingekauft. Und erst kürzlich ergab eine Untersuchung der Unternehmensberatung EY, dass gut jeder Fünfte seine Weihnachtsgeschenke in diesem Jahr im Netz besorgen will. Vor einem Jahr sei dieser Anteil nur halb so groß gewesen. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Denn so beliebt wie der Einkauf per Mausklick, ist unter Betrügern auch die Masche, mit Hilfe von gefälschten Online-Läden („Fake-Shops“) an das Geld von Verbrauchern zu kommen.

Das Prinzip ist dabei stets dasselbe: Internetnutzer werden mit vermeintlichen Markenartikeln zum Schnäppchenpreis gelockt. Wer die Ware bestellt, muss entweder per Vorkasse oder Direkt-Überweisung bezahlen. Doch statt der versprochenen Designer-Handtasche oder dem schicken Smartphone gibt es im besten Fall minderwertige Produkte, die mit dem Original wenig gemein haben – im Regelfall aber gehen die Opfer mit leeren Händen aus. Und das Geld ist weg.

Gegen den Betrug gefeit ist niemand. Dafür spricht allein die Zahl der Menschen in Deutschland, die schon einmal darauf hereingefallen sind. „In einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen unter Internetnutzern ab 18 Jahren haben wir herausgefunden, dass bereits über vier Millionen Deutsche durch Fake-Shops sowohl um Ware als auch Geld geprellt wurden“, erklärt Kirsti Dautzenberg von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Die hohen Zahlen verwundern sie nicht, da die betrügerischen Online-Verkaufsplattformen auf den ersten Blick nur sehr schwer als solche zu erkennen seien. Nicht nur versuchen die Kriminellen mit einem weithin professionellen Internetauftritt und täuschend echt aussehenden Produktbildern zu überzeugen. Um sich das Vertrauen ihrer Kunden zu erschleichen, fälschen sie sogar Gütesiegel, die dazu dienen, Online-Shops Seriosität zu bescheinigen und Nutzern Sicherheit zu geben. Beliebt sind zudem vermeintliche Käuferbewertungen, die den entsprechenden Shop rühmen.

„Die Methoden der Betrüger werden immer ausgefeilter“, betont Dautzenberg. So bedienten sich mittlerweile viele von ihnen an abgemeldeten Webadressen (Domains) von Privatpersonen oder Ortsverbänden von Parteien und Vereinen. „Seiten mit der Domain-Endung ‚.de’ machen einen vertrauenswürdigen Eindruck auf die potenziellen Kunden“, erklärt Dautzenberg. Wer allerdings genauer hinschaue, könne schnell feststellen, dass die Domain-Bezeichnungen der Shops keinerlei Bezug zu den dort angebotenen Produkten haben. Bei einer Untersuchung hätten die Verbraucherschützer jeweils 50 Fake-Shops entlarven können, die sich ehemalige Internetseiten von FDP, CDU und der Linken zu eigen gemacht hätten, so Dautzenberg. Die SPD sei über 100 Mal betroffen gewesen.

Werde eine Domain vom Besitzer abgemeldet, könne sie jeder beliebige Internetnutzer erwerben. Dass etwa politische Parteien ihre alten Domains oftmals nicht vor Betrügern schützen, begründet Dautzenberg mit Unwissenheit. „Viele von ihnen haben keine Ahnung, dass so etwas möglich ist.“

Wie viele aktive Fake Shops derzeit im World Wide Web existieren, lässt sich kaum beziffern. Oft existierten die Internetseiten nur wenige Tage, bis die ersten Betroffenen in Online-Foren vor den Betrügern warnten, erklärt Sandra Clemens, Pressesprecherin des Bundeskriminalamts (BKA). Doch dann würden die Seiten einfach umbenannt. Bei einer stichprobenartigen Suchanfrage im Juni dieses Jahres hätten die Verbraucherschützer über eine Million gefälschte Verkaufsportale ausfindig machen können, erklärt Dautzenberg. „Die meisten von ihnen boten Kleidung, Schuhe, Accessoires wie Schmuck und Uhren sowie technische Produkte an.“

Darüber, wie groß der bisher entstandene Schaden durch Fake-Shops ist, können laut Clemens keine konkreten Aussagen getroffen werden. Die polizeiliche Kriminalstatistik weise die Fälle von Waren- und Warenkreditbetrug nicht hinsichtlich des Merkmals „Fake-Shop“ aus. Sicher ist nur, dass von 292 617 Waren- und Warenkreditbetrugsfällen im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte (187 100) im Netz begangen wurden.

Damit nicht noch mehr Menschen in die Falle tappen, geben die Verbraucherzentralen auf ihren Seiten Tipps, mit denen Internetnutzer die betrügerischen Shops erkennen können. Ein Indiz seien demnach auffällig niedrige Preise für Produkte, die im Handel sonst weit mehr kosten. Hier rät auch das BKA zu Preisvergleichen im Netz. Gebe es die Ware nirgends sonst genauso günstig, sollten Verbraucher besser die Finger von dem vermeintlichen Schnäppchen lassen. Grundsätzlich empfehle es sich vor dem Kauf bei einem Online-Shop immer, im Vorfeld im Internet zu recherchieren: Viele bereits Betroffene warnten in Foren vor gefälschten Seiten.

Misstrauen ist laut Verbraucherschützern vor allem dann angebracht, wenn ein Impressum mit Kontaktmöglichkeiten auf der Seite fehlt. Gleiches gelte für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sollten diese vorhanden sein, müssen Nutzer aber einen genauen Blick darauf werfen. Fehlerhaftes Deutsch weist etwa darauf hin, dass es sich um eine Fälschung oder Kopie handelt. Und ein Gütesiegel, etwa ein „Trusted-Shop-Siegel“, bedeute noch nicht, dass es sich um ein seriöses und geprüftes Portal handelt, mahnen die Verbraucherschützer. Denn auch das könne gefälscht sein. Durch einen Klick auf das Siegel können Nutzer prüfen, ob es mit der Webseite des entsprechenden Gutachters verlinkt ist. Ohne Link dürfte es sich um einen Schwindel handeln.

Oft werden bei Fake-Shops zwar zunächst sichere Bezahlmöglichkeiten angeboten, wie beispielsweise der Kauf auf Rechnung. Im Laufe des Bestellvorgangs bleibt dann aber meist nur die Option Vorkasse übrig. Das BKA und die Verbraucherzentralen warnen eindringlich vor Online-Shops, bei denen Nutzer ausschließlich per Vorkasse bezahlen können: Bei einer Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte ließe sich der Betrag im Zweifel noch zurückholen. Wer per Vorkasse bezahle, sei sein Geld dagegen in der Regel los. Wer den Betrügern bereits zum Opfer gefallen ist, der kann im Prinzip nur noch eines tun: Strafanzeige bei der Polizei stellen.

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