Umtauschen, zurückgeben, verkaufen Wie man Weihnachtsgeschenke loswird

Hannover · Nicht jedes Präsent unterm Baum kommt gut an. Doch Unerwünschtes lässt sich immer noch zu Geld machen.

 Wer an Heiligabend ein ungewolltes Geschenk ausgepackt hat, hat mehrere Möglichkeiten, es wieder loszuwerden.

Wer an Heiligabend ein ungewolltes Geschenk ausgepackt hat, hat mehrere Möglichkeiten, es wieder loszuwerden.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Unter dem Weihnachtsbaum landen zahlreiche Geschenke, darunter auch so manches, das bei dem Beschenkten unter Umständen nicht so gut ankommt wie erhofft. Doch unerwünschte Elektronik-Präsente lassen sich problemlos wieder zu Geld machen oder anderweitig loswerden.

Die erste Möglichkeit ist, das Geschenk an den Schenkenden zurückzugeben, sagt Jochen Fuchs vom t3n-Magazin, einer Fachzeitschrift für digitale Wirtschaft. So kann er es umtauschen oder zurückgeben. Einen Anspruch darauf gebe es im Handel allerdings nicht, erklärt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein Umtauschrecht bestehe nur dann, wenn die Ware fehlerhaft sei, erläutert Rainer Schuldt von der Zeitschrift Computer Bild.

Im Onlinehandel dagegen gelte ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die meisten großen Internethändler verlängern Fuchs, Heldt und Schuldt zufolge über Weihnachten ihre Rückgabe- oder Umtauschfristen bis Mitte oder Ende Januar. Wer mit einem Geschenk nicht zufrieden ist, kann auch nach dem Kassenbon fragen und versuchen, das Präsent selbst umzutauschen.

Manche Ware nehmen viele Händler jedoch grundsätzlich nicht zurück. Dazu gehören etwa Artikel, die aus hygienischen Gründen nicht wieder verkauft werden können, etwa Rasierer oder Epilierer. Auch CDs, DVDs oder Blu-rays werden laut Schuldt meist nicht zurückgenommen, wenn sie aus der Verpackung genommen wurden.

Wer das Präsent nicht mehr zurückgeben kann oder will, kann versuchen, es online zu verkaufen. Im Internet gibt es zahlreiche Ankaufdienste, darunter Asgoodasnew, Buyzoxs, Clevertronic, Rebuy, Smallbug oder Wirkaufens.

Auf der jeweiligen Internetseite der Dienste machen Nutzer Angaben zum Gerät und dessen Zustand. Die Plattform errechnet daraus ein Preisangebot. Der Nutzer kann sich dann überlegen, ob er damit einverstanden ist. Schließlich muss das Gerät gut verpackt an den jeweiligen Dienst verschickt werden. Nachdem die Ware dort überprüft wurde, bekommt der Verkäufer das Geld überwiesen. t3n-Redakteur Fuchs nennt die Variante „eine schnelle, bequeme Möglichkeit, an Geld zu kommen“.

Eine weitere Alternative gibt es für Smartphones. Die Elektronikmarkt-Ketten Media Markt und Saturn testen an mehreren Standorten bundesweit Automaten für den Handy-Rückkauf. „Man legt sein Handy hinein und bekommt den Preis als Gutschein ausgezahlt“, erklärt Lisa Brack vom IT-Portal Chip.de. Doch sie ist nicht überzeugt. „Die Preise sind nicht besonders gut, selbst bei Neuware.“

Auf den Flohmarkt sollte man hochwertige Elektronik nicht anbieten, sagt Verbraucherschützer Philip Heldt. Profitabler sei es, das Gerät etwa über Online-Marktplätze wie Ebay Kleinanzeigen, Quoka oder Shpock zu verkaufen. Oder man schaltet ganz altmodisch eine gedruckte Kleinanzeige in einer Zeitung oder hängt Zettel an schwarzen Brettern aus.

Darüber hinaus bieten lokale Facebook-Gruppen die Möglichkeit, ungewollte Geschenke anzupreisen. „Bei all diesen Optionen muss man aber etwas Zeit mitbringen und Nerven beweisen, weil sich die Preisverhandlungen hinziehen können“, erläutert Jochen Fuchs.

„Vereinbaren Sie immer Abholung gegen Barzahlung“, empfiehlt Computer-Bild-Redakteur Schuldt. Falls die Ware doch verschickt wird, rät Lisa Brack, sich im Voraus per Überweisung oder über einen Bezahldienst wie Paypal bezahlen zu lassen. „Kleinere Sachen verschickt man nur versichert, sonst könnte der Käufer behaupten, es sei nie angekommen“, warnt Brack.

Um herauszufinden, wie viel man für das ungewollte Weihnachtsgeschenk verlangen kann, ist es sinnvoll, etwa über Preissuchmaschinen oder im Geschäft nachzuprüfen, wie teuer das Präsent beim Neukauf wohl war.

Dann gilt es, einen vernünftigen Abschlag zu kalkulieren. Hierfür bietet es sich an, auf den Online-Marktplätzen zu schauen, zu welchem Preis vergleichbare Geräte verkauft wurden. Brack rät, nicht zu lange mit einem Verkauf zu warten. „Die Preise fallen auch bei Neuware schnell“, mahnt die Chip-Redakteurin.

Wer sich nicht mit Fremden einlassen will, kann einfach im Freundes- oder Kollegenkreis fragen, ob jemand das Gerät gebrauchen könnte. Und wenn auch das nicht klappt, bleibt einem immer noch die Chance, ungeliebte Artikel beim nächsten Wichteln loszuwerden. Oder man wählt die weihnachtlichste Alternative und spendet das nicht gewünschte Geschenk.

(dpa)
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