Privatsphäre bei Facebook Wie die Datenkrake gebremst wird

Berlin · Mit einigen Einstellungen können Facebook-Nutzer ihre Privatsphäre im sozialen Netzwerk besser schützen.

 Wer mit dem Smartphone über Facebook chattet, verrät seinem Gegenüber automatisch seinen Standort – außer, die Funktion wird deaktiviert. Viele Nutzer wissen über diese Voreinstellung aber nicht Bescheid.

Wer mit dem Smartphone über Facebook chattet, verrät seinem Gegenüber automatisch seinen Standort – außer, die Funktion wird deaktiviert. Viele Nutzer wissen über diese Voreinstellung aber nicht Bescheid.

Foto: picture alliance / dpa/Sebastian Kahnert

Wer sich bei Facebook anmeldet, weiß, dass das soziale Netzwerk zahlreiche Daten sammelt. Dass es aber Voreinstellungen gibt, über die die Nutzer nicht informiert wurden und in die sie auch nicht eingewilligt haben, könnte viele überraschen. Zwar hat das Landgericht Berlin kürzlich diverse Voreinstellungen untersagt, wie etwa den automatisch aktivierten Ortungsdienst bei der Facebook-App oder dass das eigene Profil in Suchmaschinen erscheint (Az.: 16 O 341/15). Da das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig sei und es möglich sei, dass künftig neu eingeführte Funktionen standardmäßig aktiviert sind, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband dazu, den Menüpunkt „Privatsphäre“ in den Facebook-Einstellungen regelmäßig zu kontrollieren.

Dort können Nutzer etwa überprüfen, wer ihre Fotos und Beiträge sehen kann, wo sie von anderen markiert wurden, wer ihnen Freundschaftsanfragen senden darf und ob das Profil in Suchmaschinen gelistet wird. In den Kontoeinstellungen in der Smartphone-App können außerdem die Ortungsdienste ausgeschaltet werden, sodass Facebook beim Versenden von Nachrichten den eigenen Standort nicht mitschickt.

Weil der Konzern unter anderem Nutzerdaten sammelt, um personalisierte Werbung anzuzeigen, sei es auch sinnvoll, hin und wieder den Bereich „Einstellungen/Werbeanzeigen“ zu kontrollieren. Dort wird aufgelistet, welche Seiten der Nutzer mit „Gefällt mir“ markiert hat oder welche Interaktionen es mit Werbetreibenden gegeben hat. Unter „Deine Informationen“ wird außerdem gezeigt, welche werberelevanten Attribute Facebook dem jeweiligen Nutzer zuordnet. Diese können dort deaktiviert werden, beispielsweise, wenn keine Werbung passend zum eigenen Arbeitgeber oder dem Beziehungsstand angezeigt werden soll. Unter „Einstellungen für Werbeanzeigen“ lässt sich personalisierte Werbung auch komplett deaktivieren.

Für grundlegende Facebook-Einstellungen rund um die Privatsphäre hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf Youtube Video-Anleitungen veröffentlicht. Darin erklären die Verbraucherschützer etwa, wie Nutzer einstellen können, dass nur bestimmte Freunde ihre Beiträge und Fotos sehen können und wie gespeicherte Suchbegriffe gelöscht werden. Zudem verweist die Verbraucherzentrale auf den Hilfebereich von Facebook, wo Fragen rund um Privatsphäre-Einstellungen ausführlich geklärt werden.

Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt worden. Das Landgericht Berlin erklärte in dieser Woche insgesamt fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer zur Kenntnis genommen werden. Die Richter erklärten außerdem acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen für nicht rechtmäßig. Facebook legte gegen das Urteil Berufung ein. Der Konzern ließ jedoch verlauten, daran zu arbeiten, dass die Richtlinien der Plattform mit den geltenden Gesetzen übereinstimmten.

Die Verbraucherschützer begrüßten das jüngste Urteil. Die Klausel zur Klarnamenpflicht etwa verstoße gegen das Telemediengesetz, welches Anbieter von Online-Diensten dazu verpflichte, Nutzern eine anonyme Teilnahme, zum Beispiel durch Pseudonyme, zu ermöglichen, erklärte Verbraucherschützer Heiko Dünkel. Gegen die Passagen, in denen sich Facebook vor dem Landgericht durchgesetzt hat, wird der Verband Berufung einlegen. Dazu zähle etwa, dass die Werbeaussage „Facebook ist kostenlos“ rechtmäßig sei sowie mehrere Bestimmungen in der Datenrichtlinie des Unternehmens.

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