Widerspruch bei Facebook wirkungslos

Düsseldorf · Mit einem öffentlichen Beitrag den Nutzungsbedingungen von Facebook zu widersprechen, ist wirkungslos. Das soziale Netzwerk nach eigenen Spielregeln zu nutzen, sei zwar ein Wunschgedanke vieler Mitglieder, in der Realität aber nicht möglich, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Immer wieder kursierten Kettenbriefe in dem sozialen Netzwerk, die einen vorgefertigten Widerspruch beinhalteten. Credo: Teile diesen als Statusmeldung, und deine Bilder und Texte sind vor einem Zugriff durch Facebook sicher. Viele Nutzer veröffentlichten diesen Beitrag in ihrer Chronik - und verbreiteten damit mitunter blanken Unsinn. Die angeblichen AGB-Widersprüche beriefen sich gerne auf Gesetzestexte . Das sehe seriös aus, oft helfe aber schon eine kurze Recherche, um sie zu widerlegen, so die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen. Die zitierten Gesetzestexte stammten meistens aus dem Strafgesetzbuch. Das regele allerdings überhaupt nicht den Datenschutz.

Wer mit den Bedingungen des sozialen Netzwerks nicht einverstanden sei, dem blieben zwei Möglichkeiten: entweder so wenig private Dinge wie möglich zu veröffentlichen oder Facebook zu verlassen.

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