Wer sich im Ton vergreift, bekommt großen Ärger

Düsseldorf/Saarbrücken · Wer sein Video im Internet mit Musik unterlegen möchte, muss höllisch aufpassen. Gar zu schnell kann mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten, wer hier nicht ganz genau hinhört.

Es sind nur ein paar Klicks: Schnell ist ein lustiges Bild aus dem Netz bei Facebook gepostet, das Urlaubsvideo bei Youtube mit Musik unterlegt oder der Blog-Beitrag mit einem schicken Foto illustriert. Doch wer sich im Internet an fremdem Eigentum vergreift, kann gleich in mehrfacher Hinsicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Eine sogenannte Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn der Nutzer einen Text, ein Musikstück, ein Foto oder ein Video öffentlich ohne Erlaubnis zugänglich macht.

Wer fremde Bilder, Musik oder Filme verwenden möchte, für den gibt es jedoch zahlreiche kostenlose Alternativen, wie der Jurist Till Kreutzer, Redaktionsleiter des Online-Portals "irights.info", erläutert. Freie Inhalte, sogenannte Creative Commons (CC), erlauben es jedermann, fremde Werke unter bestimmten Bedingungen zu veröffentlichen. "Urheber stellen ihr Material zur Verfügung. Sie behalten sich aber Bedingungen vor, wie diese genutzt werden dürfen", erklärt Corinna Reisewitz, Juristin für Urheberrecht bei der Verbraucher Zentrale NRW.

"Beide Seiten gehen einen Vertrag ein", erklärt Kreutzer. Es sei daher wichtig, die jeweiligen Lizenzbedingungen einzuhalten - ansonsten sei das wieder eine Rechtsverletzung. Alle Creative-Commons-Lizenzen haben zwei Punkte gemein, so der Experte. "In jedem Fall muss man den Urheber nennen und auf die CC-Lizenz hinweisen." Es gibt allerdings noch weitere Bedingungen. Je nach Art des Lizenztyps darf der Nutzer das Quellmaterial weitergeben oder auch selbst bearbeiten. Besonders Radiostationen machen ihr Liedgut öffentlich, um es durch die Hörer neu mischen zu lassen. Interessierte Nutzer erfahren auf de.creativecommons.org unter "Was ist CC", welche Lizenztypen es gibt.

Freie Zitate

Dennoch kann der Nutzer auch Filme oder Musik verwenden, die nicht unter die freien Inhalte fallen. Allerdings nicht in voller Länge, so will es das Zitatrecht. Es gilt grundsätzlich für Musik, Filme und Bilder. "Der Nutzer muss einen bestimmten Zweck geltend machen und nicht nur seinen persönlichen Geschmack zur Schau stellen", sagt Corinna Reisewitz. Der Anwender kann also in einem selbst erstellten Internet-Video eine dreiminütige Sequenz aus einem Film mit der eines anderen Streifens auf thematische Gemeinsamkeiten vergleichen oder kommentieren. Gleiches trifft auf Video-Blogger zu, die Filme rezensieren und dafür kurze Auszüge verwenden.

Allerdings ist die Länge der Zitate begrenzt. "Im Gesetz steht, dass Zitate einen angemessenen Umfang nicht überschreiten dürfen", sagt Jurist Kreutzer. Schlauberger können sich also nicht darauf zurückziehen, einen Film oder ein Lied in voller Länge zu zitieren, mahnt Reisewitz. Ausnahmen seien freilich mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Rechte-Inhabers möglich. Die Juristin sieht einen Fallstrick für Nutzer auf Facebook . Dort begingen viele Urheberrechtsverletzungen, wenn sie eigene Videos mit ihren Lieblingsliedern untermalen und sie ihren Freunden auf Facebook zeigen. "Wer fremdes Material ohne eine CC-Lizenz und auch ohne die Zustimmung des Urhebers veröffentlicht, handelt illegal", sagt der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Michael Terhaag.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort