Software zur Steuererklärung Wenn der Computer zum Steuerberater wird

Berlin · Wer seine Steuererklärung nicht mehr auf Papier erledigen will, dem stehen inzwischen verschiedene digitale Wege zur Verfügung.

 Wer den Papierkram leid ist, kann seine Steuererklärung auch auf dem PC erledigen.

Wer den Papierkram leid ist, kann seine Steuererklärung auch auf dem PC erledigen.

Foto: dpa-tmn/Silvia Marks

Noch bis 31. Juli bleibt Zeit, um die Steuererklärung für das vergangene Jahr abzugeben. Wer es leid ist, die grünlichen Papierbögen auszufüllen, kann inzwischen auf einige Alternativen zurückgreifen. Denn ihre Steuererklärung können Bundesbürger auch mithilfe von Software, Online-Diensten, im Browser oder per App machen. So lasse sich der Steuerberater sparen, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Doch für wen eignet sich eine solche Lösung? „Eine Software hilft vor allem Laien, die gar nicht wissen, welche Steuern sie überhaupt zahlen müssen. Allerdings sollten sich Nutzer darüber im Klaren sein, dass sie sich in die Verwendung der Software zunächst einarbeiten müssen“, erklärt Klocke. Wer ein Programm einmal beherrsche, könne jedoch in den darauffolgenden Jahren viel Zeit sparen, sofern er dieselbe Anwendung weiter nutze. Zum einen, weil die Einarbeitung wegfalle, zum anderen, weil in aller Regel die Daten des Vorjahres als Leitfaden übernommen werden können.

Wer sich ein Programm für die Steuererklärung zulegen möchte, solle zwischen 15 und 40 Euro einplanen, rät Jörg Geiger von der Computerfachzeitschrift Chip. „Einige Hersteller bieten Versionen für bestimmte Zielgruppen wie Rentner, Vermieter oder Selbstständige an“, erklärt Geiger.

Mehrere IT-Fachportale, darunter Netzwelt, Chip und die Computer Bild, empfehlen die Programme Wiso steuer:Sparbuch, ­Taxman, SteuerSparErklärung, Quicksteuer und Tax. Die Programme seien alle größtenteils ähnlich aufgebaut und bieten auch einen vergleichbaren Funktionsumfang. Jede Anwendung erläutere dem Nutzer im Detail, was bei den einzelnen Formularen auszufüllen sei, sagt Geiger. In der Regel achten die Programme auch darauf, dass Anwender keine groben Fehler beim Ausfüllen der Formulare machen.

„Weil das Steuerrecht sehr komplex und umfangreich ist, arbeiten viele Programme mit Filtern“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine. Durch diese Filter könne ein Anwender sichergehen, dass er nur die Steueroptionen sehe, die er brauche. Gebe ein Nutzer etwa an, dass er selbstständig arbeite, ledig sei und keine Kinder habe, werde alles, was Angestellte, Ehepaare und Menschen mit Kindern betreffe, ausgeblendet. Die Programme können die fertige Erklärung später auch ans Finanzamt schicken. Meist rechnen sie dem Nutzer auch aus, ob er Geld zurückbekommt. Gültig sei aber nur der spätere Steuerbescheid, erklärt Rauhöft.

Für die Steuererklärung würden viele Apps angeboten, allerdings seien sie noch nicht ausgereift, sagt Geiger. Sie stellen seiner Ansicht nach keine Alternative zu Programmen und Online-Diensten dar. „Vielmehr ergänzen Apps heute die Programme. So ist es zum Beispiel möglich, mit dem Smartphone Belege zu fotografieren“, sagt Geiger.

Mit Elsterformular bietet die Finanzverwaltung eine eigene Software an. Alternativ lässt sich die Steuererklärung auf elster.de auch direkt im Browser erledigen. In beiden Fällen müssen sich Verbraucher zunächst registrieren. Nutzer können sich entweder mit ihrem Personalausweis anmelden oder ein Benutzerkonto mit Passwort anlegen. In diesem Fall benötigen sie jedoch zusätzlich eine Zertifikatsdatei, die sie als Besitzer des Kontos ausweist. Diese erhalten Anwender am Ende der Registrierung.

Die Dienste der Finanzverwaltung sind kostenlos, bieten dem Nutzer im Unterschied zu kommerziellen Angeboten aber auch weniger Hilfen beim Ausfüllen der Formulare an, sagt Rauhöft. Die Programme eignen sich deshalb für alle, die mit den amtlichen Vordrucken zur Steuererklärung bisher gut zurecht gekommen seien.

Auch der Datenschutz sei ein wichtiger Aspekt. „Wer seine Steuererklärung online macht, sollte sich vergewissern, dass seine Daten sicher übermittelt werden. Denn die Erklärung enthält viele persönliche Angaben, etwa zu Partnern, Kindern, Kontonummer oder Krankheiten“, sagt Isabel Klocke.

Die Programme gelten immer nur für ein Steuerjahr. Mit den Versionen für 2019 bearbeiten Nutzer das Steuerjahr 2018. „Nur diese Programmversionen enthalten alle gültigen Regeln für 2018. Im nächsten Jahr werden die Programme mit den neuesten Steuerregelungen aktualisiert“, erklärt Chip-Redakteur Jörg Geiger.

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